klimaneutraler und kostenloser Versand (DE)
Kostenfreie und Individuelle Lichtplanung
Beratung und Verkauf (MO – FR, 8 – 17:30)
+49 030 403 646 688
30 Tage Rechnungskauf
klimaneutraler und kostenloser Versand (DE)
Kostenfreie und Individuelle Lichtplanung
Beratung und Verkauf (MO – FR, 8 – 17:30)
+49 030 403 646 688
30 Tage Rechnungskauf

LED Förderung 2025: 30 % Sofortabschreibung & 15 % BEG-Zuschuss kombinieren

Die Bundesregierung kurbelt die Wirtschaft mit einem neuen Investitionsprogramm an und schafft damit die idealen Rahmenbedingungen für die Modernisierung Ihrer Beleuchtung. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED Technik wird jetzt so attraktiv wie nie zuvor. Profitieren Sie von einer einmaligen Förderung und sichern Sie sich entscheidende Vorteile:

30 % Sofortabschreibung: Setzen Sie bereits im Jahr der Anschaffung 30 % der Kosten steuerlich ab und schaffen Sie so einen enormen Liquiditätsvorteil für Ihr Unternehmen.

15 % Investitionszuschuss: Reduzieren Sie Ihre Anschaffungskosten direkt mit einem staatlichen Zuschuss von 15 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Geniale Kombinierbarkeit: Nutzen Sie beide Programme gleichzeitig und maximieren Sie so Ihre finanzielle Entlastung – ein unschlagbarer Vorteil für Ihre Investition.

Dauerhaft Kosten senken: Reduzieren Sie Ihre Stromrechnung um bis zu 90 % und steigern Sie durch die Modernisierung nachhaltig Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Infografik zur Doppelförderung für LED-Beleuchtung: Die Kombination aus 30% degressiver Abschreibung und 15% BEG-Zuschuss.
Die unschlagbare Förder-Kombination für 2025: So profitieren Sie doppelt bei Ihrer Investition in neue LED-Beleuchtung.
Inhaltsverzeichnis

Der Investitions-Booster: So funktioniert die 30 % Sofortabschreibung (AfA)

Als zentraler Baustein des neuen Investitionsprogramms dient die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA), um Investitionen gezielt anzukurbeln. Für Sie bedeutet das einen direkten Liquiditätsvorteil: Sie können bereits im Anschaffungsjahr einen erheblichen Teil der Kosten für Ihre neue LED Beleuchtung steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast sofort senken.

Wie die degressive Abschreibung funktioniert:

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über viele Jahre verteilt werden, ermöglicht die degressive AfA eine deutlich höhere Absetzung in den ersten Jahren. Das sorgt für eine schnelle finanzielle Entlastung und beschleunigt die Amortisation Ihrer Investition erheblich.

Konkret: Sie setzen 30 % der Anschaffungskosten Ihrer neuen LED Beleuchtung sofort im ersten Jahr gewinnmindernd an. In den Folgejahren werden jeweils 30 % auf den verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben.

Die Rahmenbedingungen im Überblick:

Fördersatz: 30 % degressive Abschreibung

Gültig für: Alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, worunter auch sämtliche LED Produkte fallen.

Investitionszeitraum: Gilt für alle Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.

Diese Maßnahme ist Teil des umfassenden Pakets zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, wie Sie auch in der offiziellen Mitteilung der Bundesregierung zum Wachstumsbooster nachlesen können.

Direkter Zuschuss: 15 % BEG-Förderung für Ihre LED Umrüstung

Neben dem steuerlichen Vorteil der Sofortabschreibung können Sie zusätzlich von einem direkten Investitionszuschuss profitieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), abgewickelt durch das BAFA, belohnt gezielt den Einsatz von energieeffizienter Technik in Bestandsgebäuden. Für die Umrüstung auf eine moderne LED Beleuchtung erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der Ihre Investitionskosten unmittelbar und spürbar senkt.

Die Konditionen der BEG-Förderung im Detail:

Förderart: Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.

Fördersatz: 15 % auf die förderfähigen Netto-Investitionskosten.

Was wird gefördert?: Der Einbau und die Erneuerung von hocheffizienten Beleuchtungssystemen sowie die dazugehörige Steuer- und Regelungstechnik.

Wichtiger Hinweis: Der Förderantrag muss zwingend vor der Beauftragung und dem Projektstart beim BAFA eingereicht werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Eine professionelle Konzeption ist die Grundlage für einen erfolgreichen Förderantrag, um die geforderten Effizienzstandards nachzuweisen. Gerne unterstützen wir Sie dabei von Anfang an: Nutzen Sie unsere kostenfreie Lichtplanung, um alle technischen Voraussetzungen zu erfüllen und das maximale Förderpotenzial für Ihr Projekt zu sichern.

Für diese LED Beleuchtung können Sie Förderungen nutzen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die degressive Abschreibung gelten für Investitionen in hocheffiziente Beleuchtungssysteme zur Modernisierung von Bestandsbauten. Die Förderfähigkeit erstreckt sich dabei über ein breites Spektrum an professionellen LED Leuchten, die je nach Anwendungsbereich zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.

Unser Sortiment umfasst eine Vielzahl förderfähiger LED Produkte für jeden Zweck:

Für die Ausleuchtung von Produktions-, Lager- und Logistikbereichen eignen sich unsere robusten LED Hallenstrahler.

Große Außenbereiche wie Parkplätze oder Betriebsgelände beleuchten Sie energieeffizient mit leistungsstarken LED Flutlichtstrahlern und LED Straßenlaternen.

In Büros, Verkaufsräumen und Fluren sorgen moderne LED Panels für eine gleichmäßige und angenehme Grundbeleuchtung.

Für den direkten Austausch alter Leuchtstoffröhren bieten sich unsere effizienten LED Röhren als 1:1-Ersatz an.

Flexible und akzentuierte Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder Waren realisieren Sie mit unseren vielseitigen LED Linear Lights und LED Strahlern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur LED Förderung

Ja, das ist der entscheidende Vorteil des aktuellen Programms. Da es sich um zwei unterschiedliche Instrumente handelt (ein Steuervorteil und ein direkter Projektzuschuss), können beide für dasselbe Projekt in Anspruch genommen werden. So erzielen Sie die maximale finanzielle Entlastung bei Ihrer Investition in moderne LED Beleuchtung.

Die Gesamtförderung setzt sich zusammen: Sie erhalten 15 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten als direkten Zuschuss vom BAFA. Zusätzlich können Sie im Jahr der Anschaffung 30 % der verbleibenden Kosten über die degressive AfA steuerlich abschreiben, was Ihre Steuerlast sofort mindert.

Die Förderprogramme richten sich an eine breite Zielgruppe. Antragsberechtigt sind in der Regel alle Unternehmen, Kommunen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen in Deutschland, die in die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden investieren.