Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen wird die Haftung bei Unmöglichkeit oder Verzug auf Schadensersatz neben der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 Prozent des Wertes der betroffenen Lieferung oder Teillieferung begrenzt, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.