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Leuchtstoffröhren-Verbot: Was seit 2023 gilt und was Betreiber jetzt tun

Das Leuchtstoffröhren-Verbot beschäftigt seit 2023 Betreiber von Hallen, Werkstätten, Büros und Sportstätten. Hintergrund sind zwei EU-Regelungen: Die RoHS-Richtlinie beschränkt Quecksilber in Elektroprodukten, und die Ökodesign-Verordnung für Lichtquellen setzt Mindestanforderungen an die Effizienz. Beide zusammen haben dazu geführt, dass die gängigen Leuchtstofflampen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden dürfen.

In diesem Ratgeber erklären wir, welche Lampen seit wann betroffen sind, was das Verbot für den Betrieb vorhandener Anlagen bedeutet, wie lange Restbestände verfügbar sind und welche Wege für den Ersatz in Frage kommen.

Leuchtstoffröhren-Verbot im Überblick
GrundQuecksilber und Effizienz
FristenFebruar und August 2023
FolgeWeiterbetrieb erlaubt

Welche Leuchtstofflampen sind seit wann verboten?

Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen, also das erstmalige Bereitstellen neuer Lampen auf dem EU-Markt durch Hersteller und Importeure. Die Fristen ergeben sich aus dem Auslaufen der RoHS-Ausnahmen für Quecksilber und aus den Stufen der Ökodesign-Verordnung.

Ende des Inverkehrbringens nach Lampentyp:

Lampentyp Frist Rechtsgrundlage
Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät (CFLni) seit 25. Februar 2023 RoHS, Auslaufen der Ausnahme
T5 Leuchtstoffröhren, linear seit 25. August 2023 RoHS, Auslaufen der Ausnahme
T8 Leuchtstoffröhren, linear (60, 120, 150 cm) seit 25. August 2023 RoHS und Ökodesign 2019/2020
Halogenlampen R7s, G9, G4, GY6.35 seit 1. September 2023 Ökodesign 2019/2020
Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) seit April 2015 Ökodesign 245/2009
Sonderformen wie T5-Ringlampen, T2 teils spätere Fristen bis 2025 RoHS, einzelne Ausnahmen

Die Fristen gelten für das Inverkehrbringen. Händler dürfen Lagerware weiterverkaufen, Betreiber dürfen vorhandene Lampen weiter betreiben und ersetzen, solange Ware verfügbar ist.

Für die Praxis bedeutet das: Ein Verbot des Betriebs gibt es nicht. Wer heute noch Leuchtstoffröhren im Lager hat, darf sie einsetzen. Allerdings ist die Produktion für den EU-Markt eingestellt, die Preise für Restbestände steigen, und Ersatz für ungewöhnliche Längen und Lichtfarben ist kaum noch zu bekommen.


Was bedeutet das Verbot für Betreiber?

Kurzfristig ändert sich nichts: Bestehende Anlagen laufen weiter. Mittelfristig wird der Nachschub zum Problem, weil Röhren nur noch aus Restbeständen kommen. Wer eine Halle mit 200 Röhren betreibt und jedes Jahr 10 bis 15 Prozent tauscht, steht innerhalb weniger Jahre vor der Frage, ob er die Anlage umrüstet oder mit Ausfällen lebt.

  • Bestand prüfen Lampentypen und Mengen erfassen Welche Röhren sind verbaut, wie viele fallen pro Jahr aus, wie lange reicht der Vorrat?
  • Entscheiden LED Röhre oder neue Leuchte Für Büros und kleine Räume oft LED Röhren, für Hallen, Lager und Produktion meist neue LED Leuchten.
  • Planen Umrüstung mit Förderung Lichtberechnung, Förderantrag vor Bestellung, Umsetzung zonenweise oder komplett.

Für Arbeitsstätten kommt ein zweiter Aspekt hinzu: Alternde Leuchtstoffanlagen unterschreiten oft die nach ASR A3.4 geforderte Beleuchtungsstärke, weil Röhren und Reflektoren nachlassen. Eine Umrüstung stellt nicht nur den Nachschub sicher, sondern auch die Normanforderung.


Welche Alternativen gibt es zur Leuchtstoffröhre?

Es gibt zwei Wege. Der erste ist die LED Röhre in der vorhandenen Leuchte, bei KVG mit LED Starter, bei EVG mit kompatibler Röhre oder Umverdrahtung. Wie das funktioniert und worauf zu achten ist, erklärt unsere Seite Leuchtstoffröhre durch LED ersetzen. Der zweite Weg ist der Austausch der kompletten Leuchte gegen eine LED Leuchte.

Ersatzwege nach Einsatzbereich:

Einsatzbereich Empfohlener Weg Begründung
Büro, Flur, Besprechungsraum LED Röhre oder LED Panel Geringe Höhe, kurze Nutzung, vorhandene Leuchten oft in gutem Zustand
Werkstatt, kleine Lager LED Röhre als Zwischenlösung, LED Feuchtraumleuchte auf Dauer Staub und Feuchte, höhere Lux-Anforderung
Hallen ab 5 Metern LED Hallenstrahler Bessere Lichtverteilung und Effizienz als Lichtbänder, förderfähig
Sporthallen Ballwurfsichere LED Hallenstrahler Ballwurfsicherheit, Blendungsbegrenzung, Dimmung nach Nutzung
Außenbereich mit Leuchtstoffwannen LED Außenleuchten IP65 Kälte, Feuchte und Einschaltverhalten sprechen gegen Röhren

In Hallen ersetzt ein LED Hallenstrahler oft ein ganzes Lichtband aus drei bis vier Leuchtstoffleuchten.

Für Hallen in Industrie, Landwirtschaft und Sport setzen wir LED Hallenstrahler ein, die mit passender Optik mehr Licht je Watt auf die Fläche bringen als jedes Lichtband. Wie eine Umrüstung insgesamt abläuft und wann sie sich rechnet, zeigt unsere Seite zur Umrüstung auf LED.

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Wir berechnen für Ihre Halle, Werkstatt oder Sporthalle, wie die Leuchtstoffleuchten durch LED ersetzt werden: Leuchtenzahl, Anordnung, Beleuchtungsstärke nach Norm und Einsparung. Sie erhalten das Ergebnis, bevor Sie etwas bestellen.

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Gilt das Verbot auch für HQI, Natriumdampf und Halogen?

Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, die klassischen HQL-Brenner in alten Hallenstrahlern und Straßenleuchten, sind bereits seit 2015 nicht mehr im Verkehr. Für Halogen-Metalldampflampen und Natriumdampf-Hochdrucklampen gelten bislang keine vollständigen Verbote, einzelne ineffiziente Typen sind aber ausgelaufen, und die Hersteller dünnen das Sortiment aus. Halogenlampen mit den Sockeln R7s, G9, G4 und GY6.35 dürfen seit September 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Was das für Hallenstrahler mit HQI- und HQL-Brennern bedeutet, erklärt unsere Seite HQI und HQL durch LED ersetzen, die Situation bei Natriumdampflampen die Seite zur Natriumdampflampe und bei Halogenstrahlern die Seite zum Halogenstrahler-LED-Ersatz.


Wie werden Leuchtstoffröhren nach dem Austausch entsorgt?

Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und gehören zu den gefährlichen Abfällen. Sie dürfen nicht in den Hausmüll oder Gewerbeabfall, sondern werden über kommunale Sammelstellen, Händler mit Rücknahmepflicht oder Entsorgungsfachbetriebe entsorgt. Bei größeren Mengen aus Umrüstungen ist ein Entsorgungsnachweis üblich. Den Ablauf beschreibt unsere Seite Leuchtstoffröhren entsorgen.

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Häufige Fragen zum Leuchtstoffröhren-Verbot

Das Inverkehrbringen neuer T5- und T8-Leuchtstoffröhren ist in der EU seit 25. August 2023 verboten, für Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät seit 25. Februar 2023. Der Betrieb vorhandener Röhren und der Verkauf von Lagerware bleiben erlaubt.

Ja. Das Verbot betrifft nur das Inverkehrbringen neuer Lampen. Vorhandene Röhren dürfen weiter betrieben und durch Restbestände ersetzt werden.

Ja, solange Händler Lagerware haben. Die Produktion für den EU-Markt ist eingestellt, Verfügbarkeit und Preis verschlechtern sich deshalb laufend.

Wegen des Quecksilbergehalts, dessen Ausnahme in der RoHS-Richtlinie ausgelaufen ist, und wegen der Mindesteffizienz der Ökodesign-Verordnung, die Leuchtstofflampen nicht mehr erreichen.

LED Röhren in den vorhandenen Leuchten für Büros und kleine Räume, neue LED Leuchten für Hallen, Lager, Produktion und Sport. LED verbraucht 50 bis 70 Prozent weniger Strom und hält deutlich länger.

Nein. LED Röhren enthalten kein Quecksilber und erfüllen die Effizienzanforderungen. Sie müssen aber in der EPREL-Datenbank registriert sein und die Grenzwerte für Flimmern einhalten.

Halogen-Metalldampflampen sind bisher nicht vollständig verboten, einzelne Typen sind ausgelaufen und das Sortiment schrumpft. HQL-Lampen sind bereits seit 2015 nicht mehr im Verkehr.

Nein, aber rechtzeitig. Wer den Vorrat an Röhren und die jährliche Ausfallrate kennt, kann die Umrüstung planen, Förderung beantragen und vor dem Engpass umsetzen.


Weiterführende Inhalte zum Leuchtstoffröhren-Verbot

Umrüstung in der Praxis

Welche Zuschüsse es für den Ersatz von Leuchtstoffanlagen gibt, erklärt unsere Seite zur LED Förderung.

Umgesetzte Anlagen in Industrie, Gewerbe und Sport finden Sie in unseren LED Projektberichten und Referenzen. Grundlagen zu Technik, Normen und Lichtplanung erklärt unser LED Ratgeber, alle Leuchten finden Sie im Online-Shop für professionelle LED Beleuchtung.