LED Förderung 2025: 15% Zuschuss & 30% Sofort-Abschreibung kombinieren
Das Jahr 2025 bietet eine Chance für Gewerbe und Industrie: Durch die Kombination aktueller Förderprogramme können Sie Ihre Umrüstung auf LED Beleuchtung so günstig wie nie zuvor realisieren.
Der Staat beteiligt sich massiv an Ihrer Investition – durch direkte Bar-Zuschüsse und hohe Steuervorteile. Wer jetzt nicht modernisiert, verschenkt bares Geld. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die “Doppelförderung” aus BAFA-Zuschuss und der neuen degressiven Abschreibung rechtssicher für Ihr Unternehmen nutzen.
30 % Sofortabschreibung: Setzen Sie bereits im Jahr der Anschaffung 30 % der Kosten steuerlich ab und schaffen Sie so einen enormen Liquiditätsvorteil für Ihr Unternehmen.
15 % Investitionszuschuss: Reduzieren Sie Ihre Anschaffungskosten direkt mit einem staatlichen Zuschuss von 15 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Geniale Kombinierbarkeit: Nutzen Sie beide Programme gleichzeitig und maximieren Sie so Ihre finanzielle Entlastung – ein unschlagbarer Vorteil für Ihre Investition.
Dauerhaft Kosten senken: Reduzieren Sie Ihre Stromrechnung um bis zu 90 % und steigern Sie durch die Modernisierung nachhaltig Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Der Investitions-Booster: So funktioniert die 30 % Sofortabschreibung (AfA)
Als zentraler Baustein des neuen Investitionsprogramms dient die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA), um Investitionen gezielt anzukurbeln. Für Sie bedeutet das einen direkten Liquiditätsvorteil: Sie können bereits im Anschaffungsjahr einen erheblichen Teil der Kosten für Ihre neue LED Beleuchtung steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast sofort senken.
Wie die degressive Abschreibung funktioniert:
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über viele Jahre verteilt werden, ermöglicht die degressive AfA eine deutlich höhere Absetzung in den ersten Jahren. Das sorgt für eine schnelle finanzielle Entlastung und beschleunigt die Amortisation Ihrer Investition erheblich.
Konkret: Sie setzen 30 % der Anschaffungskosten Ihrer neuen LED Beleuchtung sofort im ersten Jahr gewinnmindernd an. In den Folgejahren werden jeweils 30 % auf den verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben.
Die Rahmenbedingungen im Überblick:
Fördersatz: 30 % degressive Abschreibung
Gültig für: Alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, worunter auch sämtliche LED Produkte fallen.
Investitionszeitraum: Gilt für alle Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Diese Maßnahme ist Teil des umfassenden Pakets zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, wie Sie auch in der offiziellen Mitteilung der Bundesregierung zum Wachstumsbooster nachlesen können.
Direkter Zuschuss: 15 % BEG-Förderung für Ihre LED Umrüstung
Neben dem steuerlichen Vorteil der Sofortabschreibung können Sie zusätzlich von einem direkten Investitionszuschuss profitieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), abgewickelt durch das BAFA, belohnt gezielt den Einsatz von energieeffizienter Technik in Bestandsgebäuden. Für die Umrüstung auf eine moderne LED Beleuchtung erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der Ihre Investitionskosten unmittelbar und spürbar senkt.
Die Konditionen der BEG-Förderung im Detail:
Förderart: Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.
Fördersatz: 15 % auf die förderfähigen Netto-Investitionskosten.
Was wird gefördert?: Der Einbau und die Erneuerung von hocheffizienten Beleuchtungssystemen sowie die dazugehörige Steuer- und Regelungstechnik.
Wichtiger Hinweis: Der Förderantrag muss zwingend vor der Beauftragung und dem Projektstart beim BAFA eingereicht werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Eine professionelle Konzeption ist die Grundlage für einen erfolgreichen Förderantrag, um die geforderten Effizienzstandards nachzuweisen. Gerne unterstützen wir Sie dabei von Anfang an: Nutzen Sie unsere kostenfreie Lichtplanung, um alle technischen Voraussetzungen zu erfüllen und das maximale Förderpotenzial für Ihr Projekt zu sichern.
Für diese LED Beleuchtung können Sie Förderungen nutzen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die degressive Abschreibung gelten für Investitionen in hocheffiziente Beleuchtungssysteme zur Modernisierung von Bestandsbauten. Die Förderfähigkeit erstreckt sich dabei über ein breites Spektrum an professionellen LED Leuchten, die je nach Anwendungsbereich zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.
Unser Sortiment umfasst eine Vielzahl förderfähiger LED Produkte für jeden Zweck:
Für die Ausleuchtung von Produktions-, Lager- und Logistikbereichen eignen sich unsere robusten LED Hallenstrahler.
Große Außenbereiche wie Parkplätze oder Betriebsgelände beleuchten Sie energieeffizient mit leistungsstarken LED Flutlichtstrahlern und LED Straßenlaternen.
In Büros, Verkaufsräumen und Fluren sorgen moderne LED Panels für eine gleichmäßige und angenehme Grundbeleuchtung.
Für den direkten Austausch alter Leuchtstoffröhren bieten sich unsere effizienten LED Röhren als 1:1-Ersatz an.
Flexible und akzentuierte Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder Waren realisieren Sie mit unseren vielseitigen LED Linear Lights und LED Strahlern.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 60 Bewertungen Gepostet auf Jannik WillbergTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. August Müller Lichttechnik ist ein sehr zuverlässiges und qualifiziertes Unternehmen. Die Beratung beim Kauf der 10 Strahler für unsere Parkplatzbeleuchtung war kompetent und freundlich, die Lieferung erfolgte schnell und problemlos. Die Strahler überzeugen durch hohe Qualität und sehr gute Ausleuchtung. Wir sind rundum zufrieden und empfehlen das Unternehmen gerne weiter.Gepostet auf G. L.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle Bearbeitung der Bestellung, einwandfreies Produkt geliefert.Gepostet auf Jürgen BeckTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Service und Einbau der Leuchte absolut problemlos 👍👍Gepostet auf Ray MüllerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr guter LED Strahler.Gepostet auf Alex BeitlTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Der perfekte Strahler. Wer Qualität, Lichtausbeute und Preis/Leistungsverhältnis schätzt kommt an diesen Strahlern nicht vorbei. Wir haben unsere Hallenbeleuchtung komplett auf diese Strahler umgestellt und sind sehr begeistert. Absolut empfehlenswertGepostet auf Michael W.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe den LED-Strahler AML FL-20 bestellt, leider ging die Lieferung zunächst auf dem Versandweg verloren. Der Hersteller war telefonisch sehr gut erreichbar und hat umgehend eine Neulieferung per DHL veranlasst – top Service. Der Strahler selbst macht einen hochwertigen Eindruck. Ich habe ihn im Garten hinter einem Bewegungsmelder montiert und bin sehr zufrieden.Gepostet auf Mareike MTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr guter Service und hochwertige Produkte. Gerne werde ich dort wieder bestellen.Gepostet auf Patrick WeissTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr hochwertiger LED-Fluter, der vor allem flimmerfrei ist. Nicht zu vergleichen mit den vielen günstigen Modellen auf dem Markt.Gepostet auf WOLFGANG WagnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe den LED-Strahler AML-20 bestellt und setze ihn als direkte Beleuchtung meiner Werkbank ein. Mich hat die kompakte und solide Verarbeitung sehr positiv angesprochen. Und die Lichtqualität sowie der Ausleuchtungsgrad tat sein Übriges. Auch möchte ich die professionelle Kommunikation positiv erwähnen. Mein Fazit ist, gerne wieder. Wolfgang Wagner
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur LED Förderung
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