Lichtimmission bei Außenbeleuchtung: Richtwerte, Messung und Vermeidung
Lichtimmission bezeichnet künstliches Licht, das von einer Beleuchtungsanlage ausgeht und außerhalb der beleuchteten Fläche auf die Umgebung einwirkt, etwa auf angrenzende Gebäude, Grundstücke oder schutzbedürftige Bereiche. Für Betreiber von Betriebsgeländen, Parkplätzen und Sportanlagen ist das Thema wichtig, denn störendes Licht kann zu Beschwerden und behördlichen Auflagen führen.
In diesem Ratgeber erklären wir, wann Licht als störend gilt, welche Richtwerte zur Beurteilung herangezogen werden, wie Lichtimmissionen gemessen und berechnet werden und wie Sie Ihre Außenbeleuchtung von Anfang an umgebungsgerecht planen.
- Wirkungsort Entscheidend ist, wo das Licht ankommt Beurteilt wird die Lichtwirkung in der Umgebung und nicht die Helligkeit der Nutzfläche.
- Richtwerte Orientierung in Lux Je nach Gebietsart und Uhrzeit gelten unterschiedliche Richtwerte für die Raumaufhellung.
- Planung Vorab berechnen statt nachbessern Eine Lichtberechnung zeigt früh, ob die Anlage zu ihrer Umgebung passt.
Was bedeutet Lichtimmission?
Um Lichtimmissionen einzuordnen, unterscheiden wir zwischen dem Licht, das eine Anlage aussendet, und dem Licht, das an einem anderen Ort ankommt. Eine hohe Lichtleistung ist nicht automatisch ein Problem. Entscheidend sind Lichtverteilung, Ausrichtung, Montagehöhe, Entfernung und die Nutzung der Umgebung.
- Ausgangspunkt Lichtemission Lichtemission ist das Licht, das eine Leuchte oder Anlage aussendet. Wie es sich im Raum verteilt, beschreibt die Lichtstärkeverteilung.
- Außerhalb der Nutzfläche Streulicht Als Streulicht bezeichnen wir Licht, das nicht auf die vorgesehene Fläche trifft und so zur Lichtimmission beitragen kann.
- Wirkungsort Lichtimmission Lichtimmission ist das Licht, das an angrenzenden Gebäuden, Grundstücken oder anderen schutzbedürftigen Bereichen ankommt und dort wirkt.
Davon zu unterscheiden ist die Lichtverschmutzung. Sie beschreibt nicht die Wirkung an einem bestimmten Ort, sondern die Aufhellung der nächtlichen Umwelt insgesamt.
Wann gilt Licht als störend?
Nicht jedes Licht außerhalb der Nutzfläche ist eine erhebliche Belästigung. Nach § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zählt Licht ausdrücklich zu den Immissionen. Für Beleuchtungsanlagen gilt in der Regel zudem § 22: Vermeidbare Lichteinwirkungen sollen nach dem Stand der Technik verhindert und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Beurteilt werden vor allem zwei Wirkungen.
- Raumaufhellung Licht dringt in Innenräume Fällt Licht einer Anlage in angrenzende Räume, hellt es diese auf. Maßstab ist die Beleuchtungsstärke am maßgeblichen Immissionsort.
- Blendung Helle Leuchten im Blickfeld Eine direkt sichtbare Leuchte kann stören, ohne das Sehen einzuschränken. Man spricht dann von psychologischer Blendung, die als Direktblendung beim Blick in die Lichtquelle entsteht.
- Umstände Uhrzeit, Dauer und Umgebung Wie stark Licht stört, hängt auch von Uhrzeit, Betriebsdauer und Gebietsart ab. Nachts gelten deutlich strengere Maßstäbe.
Ob eine Lichteinwirkung im Einzelfall zumutbar ist, bewerten die zuständigen Behörden. Als Grundlage dienen in Deutschland meist die Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI).
Wo entstehen Lichtimmissionen bei Außenbeleuchtung?
Lichtimmissionen entstehen überall dort, wo leistungsstarke Außenbeleuchtung in der Nähe anderer Nutzungen betrieben wird. Besonders kritisch sind große Flächen, hohe Masten und lange Betriebszeiten.
Typische Anwendungen und worauf es dort ankommt:
| Anwendung | Typische Ursache | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| LED Betriebsgeländebeleuchtung | Große Lager- und Ladeflächen, die oft bis in die Nacht beleuchtet sind | Flach ausgerichtete Strahler und Licht nur in genutzten Zonen |
| LED Parkplatzbeleuchtung | Leuchten am Rand der Fläche strahlen über die Grundstücksgrenze | Lichtverteilung passend zu Fläche und Position der Lichtmasten |
| LED Fußballplatzbeleuchtung | Hohe Masten und hohe Beleuchtungsstärken mit großer Fernwirkung | Präzise Optiken und exakte Ausrichtung auf das Spielfeld |
| LED Tennisplatzbeleuchtung | Kompakte Anlagen, oft nah an angrenzender Bebauung | Blendarme Anordnung und Abschalten nach Spielende |
| LED Kranbeleuchtung | Sehr hohe Montagepunkte, die weit in die Umgebung wirken | Genaue Neigung und abgeschirmte Strahler |
| LED Fassadenbeleuchtung | Licht streift an der Fassade vorbei in die Umgebung | Enge Lichtkegel und begrenzte Betriebszeiten |
| Werkswege und private Zufahrten | Zu breit strahlende Leuchten hellen Randbereiche auf | LED Straßenlaternen mit passender Lichtverteilung |
Maßgeblich ist immer das Zusammenspiel aus Beleuchtungsaufgabe, Leuchtenposition, Lichtverteilung und der Nutzung angrenzender Bereiche.
Welche Richtwerte gelten für Lichtimmissionen?
Für die Raumaufhellung nennt die LAI Immissionsrichtwerte als mittlere Beleuchtungsstärke in Lux am maßgeblichen Immissionsort. Die Werte hängen von der Gebietsart und der Uhrzeit ab.
Immissionsrichtwerte der LAI für die Raumaufhellung:
| Gebietsart | 6 bis 22 Uhr | 22 bis 6 Uhr |
|---|---|---|
| Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 1 lx | 1 lx |
| Reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungs- und Erholungsgebiete | 3 lx | 1 lx |
| Dorf- und Mischgebiete | 5 lx | 1 lx |
| Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete | 15 lx | 5 lx |
Die Richtwerte gelten nicht für die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums und nicht für Fahrzeugbeleuchtung.
Die Richtwerte beschreiben die Lichtwirkung in der Umgebung. Sie sind keine Vorgabe für die Helligkeit der Nutzfläche und keine Eigenschaft einer Leuchte. Wie hell Arbeitsbereiche im Freien sein müssen, regelt die DIN EN 12464-2, für Sportanlagen gilt die DIN EN 12193. Eine gute Planung erfüllt beide Anforderungen zugleich.
Für die Blendung nennt die LAI keine festen Luxwerte. Bewertet wird die Leuchtdichte der sichtbaren Leuchte im Verhältnis zur Helligkeit der Umgebung und zur scheinbaren Größe der Lichtquelle. Auch hier sind die Anforderungen nachts und in Wohngebieten strenger.
Wie werden Lichtimmissionen gemessen und berechnet?
Lichtimmissionen werden nicht unter der Leuchte beurteilt, sondern am maßgeblichen Immissionsort an der angrenzenden Bebauung. Am wirtschaftlichsten ist es, die Werte schon in der Planung zu berechnen. Messungen vor Ort ergänzen die Berechnung nach der Inbetriebnahme.
- Vor der Montage Lichtberechnung In einer Lichtberechnung lassen sich neben der Nutzfläche zusätzliche Kontrollpunkte in angrenzenden Bereichen anlegen. So wird früh sichtbar, wie viel Licht dort voraussichtlich ankommt.
- Nach der Inbetriebnahme Messung vor Ort Mit einem geeigneten Messgerät wird die Beleuchtungsstärke am Immissionsort geprüft. Vorhandenes Umgebungslicht wird dabei möglichst vom Anteil der Anlage getrennt.
- Direkte Sicht Blendwirkung prüfen Ist eine helle Leuchte direkt sichtbar, reicht eine Luxmessung nicht aus. Dann zählen auch Blickrichtung, Entfernung und die Helligkeit der Lichtquelle, deren Wirkung sich mit gezieltem Blendschutz begrenzen lässt.
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Ob Betriebsgelände, Parkplatz oder Sportanlage: Wir planen Ihre Außenbeleuchtung passend zu Fläche, Masthöhe und erforderlicher Beleuchtungsstärke. Auf Wunsch berücksichtigen wir dabei auch angrenzende Bereiche. So sehen Sie vor der Montage, wie viel Licht in der Umgebung ankommt.
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Wie lassen sich Lichtimmissionen vermeiden?
Unerwünschte Lichtwirkungen lassen sich am zuverlässigsten bei der Planung begrenzen. Ziel ist, das Licht möglichst genau auf die Nutzfläche zu lenken. Auch bestehende Anlagen lassen sich oft durch Ausrichtung, Abschirmung oder Steuerung verbessern.
- Optik Passende Lichtverteilung wählen Eine asymmetrische Lichtverteilung beleuchtet Flächen gezielt, ohne weit über sie hinauszustrahlen. Bei LED Flutlichtstrahlern ist die Wahl der Optik deshalb besonders wichtig.
- Ausrichtung Neigen und abschirmen Montagehöhe, Neigung und Abstrahlwinkel bestimmen, wohin das Licht fällt. Blenden und ein ausreichender Abschirmwinkel verhindern zusätzlich den direkten Blick in helle Lichtquellen.
- Steuerung Licht nur bei Bedarf Zeitschaltungen, Präsenzmelder und LED Dimmung senken das Licht außerhalb der Nutzungszeiten, ohne die Nutzfläche im Betrieb zu dunkel zu machen.
Eine pauschale Leistungsreduzierung ist selten die beste Lösung, weil die Nutzfläche dann zu dunkel werden kann. Weniger Licht in der Umgebung schont zudem nachtaktive Tiere, vor allem in Verbindung mit einer insektenfreundlichen Beleuchtung.
Was können Betreiber bei Beschwerden über Licht tun?
Gehen Beschwerden über eine Außenbeleuchtung ein, lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen. Oft lässt sich das Problem mit wenig Aufwand an der bestehenden Anlage lösen.
So gehen Betreiber am besten vor:
| Schritt | Was zu tun ist | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ursache klären | Betroffene Bereiche, Uhrzeiten und auffällige Leuchten erfassen | Klarheit, welche Leuchten die Lichtwirkung verursachen |
| Lichtwirkung prüfen | Beleuchtungsstärke messen oder mit einer Lichtberechnung ermitteln | Belastbare Einschätzung anhand der Richtwerte |
| Anlage anpassen | Neigung korrigieren, Blenden nachrüsten und Betriebszeiten per Lichtmanagement begrenzen | Schnelle Verbesserung ohne neue Leuchten |
| Leuchten tauschen | Veraltete Strahler durch LED Leuchten mit präziser Optik ersetzen | Weniger Licht in der Umgebung und geringere Energiekosten |
Für die Umrüstung auf LED kommen je nach Projekt Zuschüsse aus Programmen zur LED Förderung infrage.
Häufige Fragen zur Lichtimmission
Was bedeutet Lichtimmission bei Außenbeleuchtung?
Lichtimmission bezeichnet künstliches Licht einer Beleuchtungsanlage, das außerhalb der beleuchteten Fläche an einem anderen Ort ankommt und dort wirkt. Das können zum Beispiel angrenzende Gebäude, Grundstücke oder andere schutzbedürftige Bereiche sein.
Was ist der Unterschied zwischen Lichtemission und Lichtimmission?
Lichtemission ist das Licht, das eine Leuchte oder Anlage aussendet. Lichtimmission ist das Licht, das davon an einem anderen Ort ankommt und dort wirkt. Beurteilt wird deshalb nicht die Leuchte selbst, sondern die Wirkung am Immissionsort.
Welche Richtwerte gelten für gewerbliche Außenbeleuchtung?
Maßgeblich ist die Nutzung des Bereichs, auf den das Licht einwirkt. Für die Raumaufhellung nennt die LAI zum Beispiel 3 lx zwischen 6 und 22 Uhr und 1 lx in der Nacht für Wohngebiete sowie 15 lx und 5 lx für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete.
Wo wird die Beleuchtungsstärke bei Lichtimmissionen gemessen?
Gemessen wird am maßgeblichen Immissionsort an der angrenzenden Bebauung und nicht unter der Leuchte. Dabei wird der Anteil der zu bewertenden Anlage möglichst getrennt vom übrigen Licht in der Umgebung betrachtet.
Sind die LAI Richtwerte gesetzliche Grenzwerte?
Nein. Die Richtwerte stehen nicht im Gesetz, sondern dienen Behörden als Beurteilungsgrundlage für die Frage, ob eine Lichteinwirkung erheblich stört. Mehrere Bundesländer haben die Hinweise per Erlass eingeführt. Im Einzelfall können weitere Anforderungen hinzukommen.
Gelten die Richtwerte auch für Straßenbeleuchtung?
Nein. Die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums und die Beleuchtung von Fahrzeugen fallen nicht unter die Hinweise. Außenbeleuchtung auf Betriebsgeländen, Parkplätzen oder Sportanlagen kann dagegen erfasst sein.
Wann spricht man von Lichtbelästigung?
Von Lichtbelästigung spricht man, wenn künstliches Licht in der Umgebung als störend empfunden wird, etwa durch Aufhellung angrenzender Räume oder durch Blendung. Ob sie erheblich ist, hängt von Stärke, Dauer, Uhrzeit und Gebietsart ab und wird im Einzelfall beurteilt.
Was ist der Unterschied zwischen Lichtimmission, Streulicht und Lichtverschmutzung?
Streulicht ist Licht, das außerhalb der vorgesehenen Nutzfläche auftritt. Lichtimmission beschreibt dessen Wirkung an einem bestimmten Ort. Lichtverschmutzung bezeichnet dagegen die Aufhellung der nächtlichen Umwelt insgesamt.
Ersetzt eine Lichtplanung ein Lichtimmissionsgutachten?
Nicht in jedem Fall. Eine Lichtplanung zeigt vorab, wie viel Licht an festgelegten Punkten ankommt, und hilft bei der Auswahl und Ausrichtung der Leuchten. Verlangt eine Behörde ein Gutachten, erstellt dieses in der Regel ein dafür qualifiziertes Sachverständigenbüro.
Welche Leuchten eignen sich für Außenbeleuchtung mit wenig Lichtimmission?
Geeignet sind Leuchten mit präziser Lichtverteilung, die sich flach ausrichten lassen und wenig Licht nach oben abgeben. August Müller Lichttechnik bietet dafür LED Flutlichtstrahler und LED Straßenlaternen an und plant die passende Anordnung auf Wunsch kostenfrei.
Weiterführende Inhalte zur Lichtimmission
Außenbeleuchtung umgebungsgerecht planen
Für die Beleuchtung öffentlicher Straßen gelten statt der Richtwerte zur Lichtimmission die Anforderungen der DIN EN 13201 für Straßenbeleuchtung.
Wie eine gezielte Lichtlenkung in der Praxis aussieht, zeigen unser Projektbericht zur Parkplatzbeleuchtung am Polenmarkt Hohenwutzen und unser Projektbericht zur Tennisplatzbeleuchtung beim VfL Grafenwald. Weitere umgesetzte Anlagen finden Sie in unseren LED Projektberichten und Referenzen.
Grundlagen zu Lichtverteilung, Blendung und Lichtplanung erklärt unser LED Ratgeber, alle Leuchten finden Sie im Online-Shop für professionelle LED Beleuchtung.