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ASR A3.4: Beleuchtung und Sichtverbindung in Arbeitsstätten

Die ASR A3.4 ist die Technische Regel für Beleuchtung und Sichtverbindung in Arbeitsstätten. Sie hilft dabei, Arbeitsbereiche so zu gestalten, dass Menschen sicher arbeiten, sich gut orientieren und ihre Tätigkeiten zuverlässig ausführen können.

Relevant ist ASR A3.4 überall dort, wo Arbeitsplätze, Arbeitsräume, Verkehrswege oder Arbeitsbereiche beleuchtet werden müssen. Neben künstlicher Beleuchtung behandelt sie auch Tageslicht und die Sichtverbindung nach außen.

Definition

Was ist die ASR A3.4?

ASR A3.4 ist die Technische Regel für Beleuchtung und Sichtverbindung in Arbeitsstätten.

Sie konkretisiert, wie Arbeitsstätten beleuchtet werden sollen und welche Bedeutung Tageslicht, künstliche Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen haben.


Für welche Bereiche gilt ASR A3.4?

ASR A3.4 gilt für Arbeitsstätten, in denen Beleuchtung und Sichtverbindung für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten relevant sind. Entscheidend ist, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit zuverlässig ausführen, sich orientieren und Arbeitsbereiche sicher nutzen können. Dazu zählen ganz unterschiedliche Arbeitsstätten, etwa die Bürobeleuchtung, Industriebeleuchtung oder Lagerbeleuchtung.

  • Arbeitsräume Innenräume mit Arbeitsplätzen ASR A3.4 betrifft Arbeitsräume, Büros, Produktionsbereiche, Werkstätten, Lagerbereiche und andere beruflich genutzte Innenräume, in denen Tätigkeiten sicher und zuverlässig ausgeführt werden müssen. In Produktions- und Lagerhallen eignen sich dafür LED Hallenstrahler.
  • Arbeitsbereiche Verkehrswege und genutzte Flächen Auch Verkehrswege, Bewegungsflächen, Bedienbereiche, Kontrollbereiche und regelmäßig genutzte Arbeitsflächen müssen so beleuchtet sein, dass Orientierung, Bewegung und Erkennbarkeit gewährleistet sind.
  • Außenbereiche Arbeitsplätze im Freien ASR A3.4 kann auch für Arbeitsplätze im Freien relevant sein, wenn Beschäftigte dort Tätigkeiten ausführen, Verkehrswege nutzen, Anlagen bedienen oder Arbeitsbereiche bei Dunkelheit sicher erkennen müssen.

Wichtig ist nicht nur der Raumname, sondern die konkrete Tätigkeit. Eine einfache Orientierung stellt andere Anforderungen an Beleuchtung als Bildschirmarbeit, Montage, Prüfung, Maschinenbedienung oder Qualitätskontrolle.


Was regelt ASR A3.4 zur Sichtverbindung nach außen?

ASR A3.4 behandelt neben künstlicher Beleuchtung auch Tageslicht und Sichtverbindung nach außen. Damit wird berücksichtigt, dass gute Arbeitsbedingungen nicht nur von Leuchten abhängen, sondern auch davon, ob Beschäftigte natürliche Helligkeit, Tageszeit und Veränderungen der Umgebung wahrnehmen können.

  • Tageslicht Natürliche Helligkeit einbeziehen Tageslicht unterstützt die Wahrnehmung von Helligkeit, Tageszeit und räumlicher Umgebung. Für die Beleuchtung bedeutet das: Künstliches Licht muss Arbeitsbereiche ergänzen, wenn Tageslicht nicht ausreicht oder nicht zuverlässig verfügbar ist.
  • Sichtbezug Visuellen Kontakt zur Umgebung ermöglichen Eine Sichtverbindung nach außen ermöglicht Beschäftigten den Blick in die Umgebung. Das unterstützt Orientierung, Wahrnehmung von Wetter und Tagesverlauf und kann dazu beitragen, Arbeitsräume weniger abgeschlossen wirken zu lassen.
  • Arbeitsplatz Beleuchtung zuverlässig sicherstellen Auch bei Tageslicht oder Sichtverbindung muss die Beleuchtung so geplant werden, dass Arbeitsplätze, Verkehrswege und Sehaufgaben jederzeit ausreichend, gleichmäßig und blendungsarm genutzt werden können.

In der Praxis bedeutet das: Tageslicht und Sichtverbindung können die Arbeitsumgebung verbessern, ersetzen aber keine fachgerecht geplante künstliche Beleuchtung. Entscheidend ist, dass Arbeitsbereiche auch bei Dunkelheit, wechselndem Tageslicht oder ungünstigen Witterungsbedingungen sicher nutzbar bleiben.


Welche Anforderungen stellt ASR A3.4 an Beleuchtung?

ASR A3.4 verlangt Beleuchtung, die zur jeweiligen Tätigkeit, zum Arbeitsbereich und zur visuellen Aufgabe passt. Beschäftigte müssen Arbeitsmittel, Personen, Hindernisse, Verkehrswege, Oberflächen, Beschriftungen und relevante Details sicher erkennen können. Das betrifft Innenbereiche wie die Werkstattbeleuchtung oder Produktionsbeleuchtung ebenso wie Außenarbeitsplätze wie die Betriebsgeländebeleuchtung.

Für die Bewertung von Beleuchtung in Arbeitsstätten sind vor allem diese Anforderungen wichtig:

Anforderung Bedeutung Warum wichtig?
Beleuchtungsstärke Die Beleuchtungsstärke in Lux beschreibt, wie viel Licht auf einer Fläche ankommt. Für Arbeitsstätten ist dabei besonders die mittlere Beleuchtungsstärke Em relevant. Sie hilft zu bewerten, ob Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Tätigkeiten ausreichend hell beleuchtet sind.
Gleichmäßigkeit Die Gleichmäßigkeit U0 beschreibt, wie gleichmäßig Licht über eine Arbeitsfläche verteilt ist. Starke Hell-Dunkel-Unterschiede können Orientierung, Konzentration, Sehkomfort und Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Blendungsbegrenzung Störende Blendung durch Leuchten, Fensterflächen, Reflexionen oder ungünstige Blickrichtungen muss begrenzt werden. In Innenräumen ist dafür häufig die Bewertung über Blendung und UGR relevant. Blendung kann die Sicht verschlechtern, Fehler begünstigen und die Ausführung von Sehaufgaben erschweren.
Farbwiedergabe Der Farbwiedergabeindex CRI beschreibt, wie natürlich Farben unter einer Lichtquelle erscheinen. Eine geeignete Farbwiedergabe ist wichtig, wenn Farben, Markierungen, Materialien, Prüfmerkmale oder Sicherheitskennzeichnungen zuverlässig erkannt werden müssen.
Bezug zur Tätigkeit Die Beleuchtung muss zur konkreten Sehaufgabe passen. Eine einfache Orientierung erfordert andere Bedingungen als Lesen, Montieren, Prüfen oder Kontrollieren. Je anspruchsvoller die Tätigkeit ist, desto sorgfältiger müssen Beleuchtungsniveau, Gleichmäßigkeit, Blendung und Farberkennung bewertet werden.

ASR A3.4 bewertet Beleuchtung deshalb nicht nur über einen einzelnen Helligkeitswert. Entscheidend ist, dass Arbeitsbereiche passend zur Tätigkeit, ausreichend hell, gleichmäßig, blendungsarm und visuell zuverlässig nutzbar sind.


Warum reicht ein Luxwert allein bei ASR A3.4 nicht aus?

Ein Luxwert beschreibt nur, wie viel Licht auf einer Fläche ankommt. Für sichere und gesundheitsgerechte Beleuchtung in Arbeitsstätten reicht dieser Wert allein nicht aus, weil Beschäftigte je nach Tätigkeit unterschiedliche Details erkennen, Bewegungen ausführen und Arbeitsmittel sicher nutzen müssen.

Für eine geeignete Beleuchtung nach ASR A3.4 müssen mehrere Faktoren zusammen bewertet werden:

  • Sehaufgabe Tätigkeit richtig bewerten Lesen, Montieren, Prüfen, Bedienen oder Kontrollieren stellen unterschiedliche Anforderungen an die Beleuchtung. Je feiner die Sehaufgabe ist, desto genauer müssen Helligkeit, Kontrast und Erkennbarkeit bewertet werden.
  • Gleichmäßigkeit Hell-Dunkel-Unterschiede vermeiden Eine Arbeitsfläche kann rechnerisch hell genug sein und trotzdem schlecht nutzbar wirken, wenn starke Helligkeitsunterschiede entstehen. Gleichmäßige Beleuchtung unterstützt Orientierung, Konzentration und sicheres Arbeiten.
  • Blendung Sicht nicht stören Blendung durch Leuchten, Fenster, Reflexionen oder helle Flächen kann die Sicht verschlechtern. Besonders bei Bildschirmarbeit, Maschinenbedienung oder Prüfaufgaben muss störende Blendung begrenzt werden.
  • Dauerbetrieb Beleuchtung langfristig nutzbar halten Beleuchtung verändert sich durch Alterung, Verschmutzung und Nutzung. Deshalb sollte nicht nur der Neuzustand betrachtet werden, sondern die dauerhaft nutzbare Lichtqualität im Arbeitsbereich.

In der Praxis bedeutet das: Eine Beleuchtung kann nur dann passend zur ASR A3.4 eingeordnet werden, wenn Beleuchtungsstärke, Sehaufgabe, Gleichmäßigkeit, Blendung, Farberkennung und Betriebszustand gemeinsam betrachtet werden.


Wie grenzt sich ASR A3.4 von DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 ab?

ASR A3.4 und DIN EN 12464 behandeln beide Beleuchtung von Arbeitsbereichen, haben aber unterschiedliche Rollen. ASR A3.4 ist im deutschen Arbeitsstättenrecht verankert und betrachtet Beleuchtung zusammen mit Tageslicht und Sichtverbindung. DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 sind lichttechnische Normen für Innenräume beziehungsweise Arbeitsplätze im Freien.

  • ASR A3.4 Arbeitsstättenregel für Beleuchtung und Sichtverbindung ASR A3.4 konkretisiert Anforderungen an Beleuchtung und Sichtverbindung in Arbeitsstätten. Sie verbindet künstliche Beleuchtung, Tageslicht, Sichtverbindung nach außen und sichere Arbeitsbedingungen.
  • DIN EN 12464-1 Lichttechnische Norm für Innenräume Die DIN EN 12464-1 beschreibt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, zum Beispiel Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe.
  • DIN EN 12464-2 Lichttechnische Norm für Arbeitsplätze im Freien Die DIN EN 12464-2 betrifft Arbeitsplätze im Freien. Sie ist relevant, wenn Außenarbeitsbereiche, Verkehrswege, Ladezonen, Betriebshöfe oder technische Außenanlagen beleuchtet werden.

Praktisch bedeutet das: ASR A3.4 ordnet Beleuchtung im Kontext der Arbeitsstätte und des Arbeitsschutzes ein. DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 liefern ergänzend lichttechnische Bewertungsmaßstäbe für Innenräume und Außenarbeitsbereiche.


Wie wird Beleuchtung nach ASR A3.4 geplant oder geprüft?

Beleuchtung nach ASR A3.4 wird tätigkeitsbezogen bewertet. Entscheidend ist, welche Arbeitsbereiche genutzt werden, welche Sehaufgaben entstehen und ob Beleuchtung, Tageslicht, Sichtverbindung, Blendung und Orientierung zusammen sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Für die praktische Umsetzung sind vor allem diese Schritte wichtig:

Schritt Bedeutung Warum wichtig?
Arbeitsbereiche erfassen Zuerst werden Arbeitsplätze, Verkehrswege, Bewegungsflächen, Bedienbereiche und regelmäßig genutzte Flächen eindeutig bestimmt. Nur klar definierte Bereiche lassen sich sinnvoll beleuchten, berechnen oder später überprüfen.
Tätigkeiten einordnen Für jeden Bereich wird bewertet, welche Tätigkeit dort ausgeführt wird und welche Details erkannt, gelesen, montiert, geprüft oder kontrolliert werden müssen. Die Beleuchtung muss zur tatsächlichen Nutzung passen, nicht nur zum Raumtyp oder zur allgemeinen Flächenbezeichnung.
Tageslicht und Sichtverbindung berücksichtigen Tageslicht, Fensterflächen, Sichtbezug nach außen und wechselnde Lichtverhältnisse werden in die Bewertung einbezogen. Arbeitsbereiche müssen auch bei wenig Tageslicht, Dunkelheit oder ungünstigen Witterungsbedingungen sicher nutzbar bleiben.
Messpunkte bewerten Für Berechnung oder Prüfung wird ein geeignetes Messraster verwendet. Das Messraster legt fest, an welchen Punkten die Beleuchtung bewertet wird und verhindert eine zufällige Betrachtung einzelner Werte.
Ergebnisse dokumentieren Die Ergebnisse werden so dokumentiert, dass Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe, Tageslichtbezug und Annahmen nachvollziehbar bleiben. Eine saubere Dokumentation hilft, Planung, Ausführung und spätere Überprüfung der Beleuchtung fachlich einzuordnen.

Für neue Arbeitsbereiche, Modernisierungen oder die Umrüstung bestehender Beleuchtungsanlagen ist eine professionelle Lichtplanung sinnvoll, weil sie Tätigkeit, Arbeitsbereich, Beleuchtungsniveau, Gleichmäßigkeit, Blendung und dauerhaft nutzbare Lichtqualität zusammen bewertet.


Häufige Fragen zur ASR A3.4

ASR A3.4 ist die Technische Regel für Beleuchtung und Sichtverbindung in Arbeitsstätten. Sie konkretisiert, wie Arbeitsbereiche beleuchtet werden sollen und welche Rolle Tageslicht, künstliche Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen für sichere Arbeitsbedingungen spielen.

ASR A3.4 gilt für Arbeitsstätten, zum Beispiel Arbeitsräume, Büros, Produktionsbereiche, Werkstätten, Lagerbereiche, Verkehrswege, Bewegungsflächen und Arbeitsplätze im Freien, wenn Beleuchtung für sicheres Arbeiten erforderlich ist.

ASR A3.4 regelt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu gehören ausreichende Beleuchtungsstärke, geeignete Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe, Tageslichtbezug und die Anpassung der Beleuchtung an Tätigkeit und Sehaufgabe.

ASR A3.4 berücksichtigt die Sichtverbindung nach außen, weil Beschäftigte Tageslicht, Tageszeit, Wetter und Veränderungen der Umgebung wahrnehmen können sollen. Die Sichtverbindung ergänzt die Beleuchtung, ersetzt aber keine ausreichend geplante künstliche Beleuchtung.

Die erforderliche Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 hängt von Tätigkeit, Arbeitsbereich und Sehaufgabe ab. Ein Verkehrsweg, ein Lagerbereich, ein Büroarbeitsplatz, eine Montagefläche oder ein Prüfplatz können unterschiedliche Beleuchtungsanforderungen haben.

Ja, ASR A3.4 enthält Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche. Die Werte sollten aber nicht isoliert betrachtet werden, weil auch Gleichmäßigkeit, Blendung, Farbwiedergabe, Tageslicht und die konkrete Sehaufgabe wichtig sind.

Ein Luxwert allein reicht nicht aus, um Beleuchtung nach ASR A3.4 vollständig zu bewerten. Entscheidend ist, ob Beschäftigte ihre Tätigkeit sicher ausführen können und ob Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendung, Farberkennung und Betriebszustand zusammen passen.

Tageslicht unterstützt die Wahrnehmung von Helligkeit, Tageszeit und Umgebung. Arbeitsbereiche müssen jedoch auch bei wenig Tageslicht, Dunkelheit oder ungünstigen Witterungsbedingungen ausreichend beleuchtet sein.

Blendung kann die Sicht verschlechtern, Fehler begünstigen und Tätigkeiten erschweren. Deshalb müssen direkte Blendung, Reflexionen, helle Flächen und ungünstige Blickrichtungen bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten berücksichtigt werden.

ASR A3.4 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten und betrachtet Beleuchtung zusammen mit Tageslicht und Sichtverbindung. DIN EN 12464-1 ist eine lichttechnische Norm für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen.

ASR A3.4 kann auch für Arbeitsplätze im Freien relevant sein, wenn Beschäftigte dort Tätigkeiten ausführen, Verkehrswege nutzen, Anlagen bedienen oder Arbeitsbereiche bei Dunkelheit sicher erkennen müssen.

Für die Prüfung werden Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Sehaufgaben, Bewertungsflächen und Messpunkte festgelegt. Anschließend werden Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe und weitere Anforderungen rechnerisch oder messtechnisch bewertet.


ASR A3.4 weiter einordnen

Beleuchtung in Arbeitsstätten sicher und tätigkeitsbezogen bewerten

ASR A3.4 ist eine wichtige Grundlage, wenn Beleuchtung in Arbeitsstätten geplant, modernisiert oder geprüft werden soll. Entscheidend ist dabei nicht nur ein einzelner Luxwert, sondern eine Beleuchtung, die Tätigkeit, Sehaufgabe, Arbeitsbereich, Tageslicht, Sichtverbindung, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung zusammen berücksichtigt.

Weitere Grundlagen zu Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendung, Farbwiedergabe, Messung und professioneller LED Beleuchtung finden Sie im LED Ratgeber.

Praxisbeispiele mit professioneller LED Beleuchtung für Produktionsbereiche, Werkstätten, Lagerflächen, Außenarbeitsbereiche, Sportanlagen und Industrieflächen finden Sie in unseren LED Projektberichten und Referenzen.

Informieren Sie sich außerdem über August Müller Lichttechnik als Hersteller professioneller LED Beleuchtung. Passende Leuchten für Arbeitsstätten, Industrie, Gewerbe, Außenbereiche und Sportanlagen finden Sie im Online-Shop für professionelle LED Beleuchtung.